Riesterrente

Die Riesterrente gehört in die zweite Schicht der Altersvorsorge und wird durch staatliche Zulagen und durch Sonderausgabenabzug und somit Steuervorteile gefördert. Ursprünglich wurde sie für Geringverdiener konzipiert, die dank der Zulagen mit einem geringen Eigenbeitrag eine attraktive Zusatzrente aufbauen können. Dies gilt vor allem dann, wenn man frühzeitig einen Vertrag abschließt und so eine lange Laufzeit des Vertrages hat.

Das angesparte Vermögen, das durch monatliche Einzahlung von Beiträgen in einen zertifizierten Versicherungsvertrag, Bausparvertrag, Investmentfonds oder ein Sparbuch entsteht, wird durch die jährlichen Zulagen ergänzt. Um die volle Förderung zu erhalten, liegt der Mindestbeitrag bei 4% des rentenversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens. Maximal werden 2.100 Euro einschließlich Zulagen bei der Berechnung von Förderung und Steuervorteil angerechnet.

Die Zulagen für den Sparer und seine Kinder werden dem Guthaben des Riestervertrages jährlich gutgeschrieben. Zusätzlich findet noch eine steuerliche Anrechnung statt, wenn der Steuervorteil die erhaltenen Zulagen übersteigt. Seit 2018 ist diese Grundzulage auf 175 Euro pro Jahr gestiegen. Wer kindergeldberechtigten Nachwuchs hat, erhält neben der Grundzulage eine Kinderzulage. Die beziffert sich für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde, auf 300 Euro im Jahr, für davor Geborene beläuft sie sich auf 185 Euro jährlich. Sowohl die Grundzulage als auch die Kinderzulage werden einmalig mit einem Dauerzulagenantrag beantragt und laufen dann Jahr für Jahr, solange das Kind Anspruch auf Kindergeld hat.

Wer darf „riestern“?

Einen Anspruch auf die Förderung durch Riester haben generell alle Arbeitnehmer und Auszubildende, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Doch auch Arbeitslose, Beamte, Bezieher der Erwerbsminderungsrente oder einer Beamtenversorgung wegen Dienstunfähigkeit, Eltern in der Kindererziehungszeit, geringfügig Beschäftigte sowie Ehepartner von förderungsberechtigten Riester-Sparern sind förderberechtigt.

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